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Interessantes zur Erdbestattung

Die in Europa verbreitetste und in der Vergangenheit auch fast ausschließliche Bestattungsart ist die Erdbestattung. Dabei wird der Leichnam, gewöhnlich in einem Sarg, im Erdreich vergraben und darüber eine Grabstätte errichtet.

Die Erdbestattung ist in manchen Religionen die ausschließlich erlaubte Bestattungsart, beispielsweise im Islam. Auch in den christlichen Kirchen, allen voran der römisch-katholischen Kirche, war die Erdbestattung lange Zeit die einzig erlaubte. Inzwischen hat sich die offizielle Meinung der katholischen Kirche zu alternativen Bestattungsarten wie der Feuerbestattung gewandelt und Erd- und Feuerbestattung stehen gleichberechtigt nebeneinander. Vereinzelte Kirchenvertreter propagieren aber immer noch die Erdbestattung als die "bessere" Bestattungsart, welche den Christen eindringlich ans Herz gelegt wird. In den meisten Pfarren wird aber keinerlei Druck ausgeübt und die Familien können die Bestattungsart problemlos frei wählen.

Für die Erdbestattung ist heute in unseren Breiten die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben. In der Vergangenheit war das nicht so. Schon aus Kostengründen konnten sich viele Bürger Särge nicht leisten und die Verstorbenen wurden auch bei uns in Mitteleuropa nur eingehüllt in Tücher begraben (in islamischen Ländern ist das auch heute noch Brauch). Um Unterschiede bei Status und Vermögen zu kaschieren, wurde von Joseph II der wiederverwendbare Sparsarg vorgeschrieben. Dieser Sparsarg wurde über dem Grab platziert und war mit einer Bodenklappe versehen, aus der der Leichnam in die Grube fiel. Der Sarg konnte so wiederverwendet werden und die Hinterbliebenen mussten sich keinen teuren Sarg leisten. Mit dieser sparsamen Variante der Erdbestattung konnten sich die Bürger aber doch nicht dauerhaft anfreunden und so verschwand sie bald wieder nach ihrer Einführung.

Obgleich aus hygienischen Gründen nichts gegen eine sarglose Erdbestattung sprechen würde, ist diese in Mitteleuropa verboten.

Eine Erdbestattung ist insgesamt meist teurer als eine Feuerbestattung. Es entfällt zwar die Kremationsgebühr, dafür kommen die Kosten für das Ausheben des Erdgrabes dazu. Außerdem muss ein bestehendes Grabmal meist vollständig abgetragen und später wieder aufgestellt werden, was sich ebenfalls mit hohen Kosten niederschlägt. Bevor ein Grabmal über einem Erdgrab errichtet werden kann, muss einige Zeit verstreichen. Der Grund ist, dass der Sarg im Boden viel Platz einnimmt und dieser Sarg erst nach einer gewissen Zeit zerfällt, worauf das Erdreich über dem Sarg nachsinkt. Ein vorzeitig errichtetes Grabmal würde somit einsinken und wäre zerstört. Rechnen Sie mit einer Wartezeit von mindestens einem halben Jahr (eher länger). Bis zur Fertigstellung der Grabanlage gibt oft ein Holzkreuz mit Namensschild Auskunft über die verstorbene Person.

Solange der Sarg nicht zerfallen und der Leichnam nicht verwest ist, kann in einem Erdgrab keine neuerliche Sargbestattung stattfinden. Der Mindestzeitraum, der zwischen zwei Erdbestattungen liegen muss, nennt sich Wiederbelegungsfrist. Diese Wiederbelegungsfrist beträgt meist zwischen 10 und 30 Jahren und hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Sehr lehmige Böden beispielsweise verzögern den Verwesungsprozess, weshalb Wiederbelegungszeiten von bis zu 30 Jahren möglich sind.

Um unabhängiger von der Wiederbelegungsfrist zu sein, kann ein Sarg tiefer eingegraben werden als es die Friedhofsordnung mindestens vorschreibt. Über diesem tiefergelegten Sarg könnte vor Ablauf der Wiederbelegungsfrist - auch sofort - ein weiterer Sarg beigesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung eines Doppelgrabes. Nebeneinander beigesetzte Särge verlangen ebensowenig eine Wartezeit wie übereinander beigesetzte.

Ablauf einer Erdbestattung

Der Sarg wird bis zur Verabschiedungsfeier (meist ein Sterbegottesdienst, weil die Wald einer Erdbestattung oft religiös motiviert ist) in der Kühlung verwahrt oder in der Aufbahrungshalle (Leichenhalle, Leichenkapelle) aufgebahrt.

Bei der Verabschiedungsfeier bzw. dem Sterbegottesdienst ist der Sarg nach Möglichkeit in der Kirche dabei. Im Stadtgebiet ist das oft nicht möglich, weil die Trauergemeinde nicht gemeinsam als Trauerzug zum oft weit entfernten Friedhof geht, sondern man sich nach dem Sterbegottesdienst trennt und sich in der Einsegnungshalle am Friedhof wieder trifft.

Nach dem Sterbegottesdienst wird der Sarg also mit dem Trauerzug zur Grabstelle am nahen Friedhof geleitet und dort beigesetzt.

Ist ein Trauerzug von der Kirche zum Friedhof nicht möglich oder findet kein Sterbegottesdienst statt, dann startet der Trauerzug in der Einsegnungshalle des Friedhofes und geleitet den Sarg zur Grabstelle.

Fallweise findet die Verabschiedung auch direkt am Grab statt und der Trauerzug entfällt. Etwa dann, wenn einige Trauergäste nicht mobil sind oder kein Wert auf einen Trauerzug gelegt wird und das Beisammensein am Grab genügt.

Das Versenken des Sarges findet - im Gegensatz zur früher - meist erst dann statt, wenn die Trauergäste das Grab verlassen haben. Dafür wird oft Rücksicht auf die Trauergäste angeführt. Viel öfter liegt der Grund aber darin, dass das Versenken des Sarges ein kritischer Moment im Ablauf einer Bestattung ist. Wenn die Sargversenker nicht gut ausgebildet sind oder das Erdreich nachgegeben und Teile des Grabes wieder verschüttet hat, kann es zu peinlichen Verzögerungen beim Sargversenken kommen. Deshalb wird das Versenken des Sarges von den Bestattungsunternehmen meist nicht so gerne in die Zeremonie eingebaut, auch wenn die Kirchenvertreter meist dafür wären.

 

   

(c) Impressum

Bestattungsanstalt Unschwarz, Bangarten 22 in 9490 Vaduz (Liechtenstein)

Bestattung Unschwarz KG Innsbruck, An-der-Lan-Straße 33 in 6020 Innsbruck (Österreich)


Bestattung M. Lassnig KG Villach, Waldheimstraße 1a in 9523 Villach


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